Verwertungsgesellschaften kümmern sich um die kollektive Wahrnehmung von Rechten. Wer Musik bei einem Konzert abspielt, einen Film vorführt oder Videso auf einen USB Stick kopiert, muss Abgaben zahlen. Diese werden von den Urheberrechtsgesellschaften an die Kreativschaffenden ausgezahlt, der Rest kommt in einen Sozialfonds.
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU sollte mehr Transparenz einkehren und auch möglich sein, bei einer ausländischen Verwertungsgesellschaft Mitglied zu werden. Am 9.2.2016 wurde in Österreich der Begutachtungsentwurf für das Verwertungsgesellschaftengesetz veröffentlicht. Mit der Richtlinie soll u.a. ermöglicht werden, dass Rechteinhaber trotz Verwertungsgesellschaftsmitgliedschaft nicht kommerzielle Nutzungslizenzen erteilen dürfen (Artikel 5, Abs. 3 u. 8 sowie Erwägsgrund 19). Dies wäre für jene Kreative wichtig, die einzelne Werke im Netz auch veröffentlichen wollen, im Entwurf ist das unter § 26 geregelt.
In den CC Salons haben wir 2012 und 2013 im Zuge der damaligen Urheberrechtsnovelle mit Forderungen für die Commons auseinandergesetzt. Jene an die Verwertungsgesellschaften haben wir nun in einer Stellungnahme durch Creative Commons Österreich eingebracht. Darin enthalten ist auch der Vorschlag, dass nicht verteilbare Mittel von den Verwertungsgesellschaften an einen Commons - Fonds gehen sollen. Dadurch könnte die Leistung jener zum Beispiel in Form von Stipendien Anerkennung finden, die sich für die Wikipedia oder Open Source einsetzen.